Eine hohe Nachforderung ist ärgerlich, aber nicht automatisch falsch. Mit vier Zahlen von der Abrechnung rechnen Sie in zwei Minuten nach, ob der Betrag zu Ihrem Verbrauch passt — und wissen, ob sich eine Rückfrage lohnt.
Die Rechnung geht von einem gleichbleibenden Arbeitspreis aus. Hat Ihr Versorger im Abrechnungsjahr die Preise geändert, weist die Abrechnung mehrere Zeiträume aus — dann rechnen Sie jeden einzeln nach und addieren.
Der Versorger muss nachvollziehbar ausweisen, welcher Zählerstand zu Beginn und am Ende stand, welchen Verbrauch er daraus errechnet, welche Preise er angesetzt hat und welche Abschläge Sie gezahlt haben. Fehlt eine dieser Angaben, können Sie sie verlangen.
Weicht Ihr Ergebnis deutlich ab, prüfen Sie zuerst den Anfangsstand: Stimmt er mit dem Endstand der Vorjahresabrechnung überein? Danach, ob der Verbrauch als geschätzt gekennzeichnet ist. Beides sind die üblichen Fehlerquellen, und beides lässt sich mit einer eigenen Ablesung belegen.
Eine Nachzahlung ist übrigens nicht sofort in voller Höhe fällig — bei größeren Beträgen können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Wird eine Abrechnung nachweislich falsch, hemmt ein begründeter Einwand die Zahlungspflicht für den strittigen Teil.
Vergleichen Sie zuerst den Anfangszählerstand der Abrechnung mit dem Endstand des Vorjahres — sie müssen übereinstimmen. Stimmen sie nicht, oder ist der Verbrauch als geschätzt gekennzeichnet, lohnt eine schriftliche Rückfrage mit einem selbst abgelesenen Stand.
Ja, wenn kein abgelesener Stand vorliegt. Die Schätzung muss sich aber am Vorjahresverbrauch orientieren und als Schätzung erkennbar sein. Sie können jederzeit einen selbst abgelesenen Stand nachreichen.
Die Abrechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen sein. Verspätet sie sich deutlich, können Sie das beanstanden.
Bei größeren Beträgen lassen sich Versorger in der Regel auf eine Ratenzahlung ein. Fragen Sie danach, bevor die Frist abläuft — nicht erst nach einer Mahnung.
Indem Sie monatlich ablesen. Dann sehen Sie eine Abweichung nach zwei Monaten statt nach zwölf und können den Abschlag anpassen lassen, solange die Summe noch klein ist.
Zählerblick führt diese Rechnung mit Ihren echten Ablesungen weiter — Monat für Monat, bis zur Jahresabrechnung.